MENSCHEN- UND UMWELTFREUNDLICHE VERNETZUNG

Kommunikation ohne unnötige Strahlenbelastung

gesund verNETZt ist ein gemeinnützig tätiger Verein, der sich für eine gesundheits- und umweltverträgliche, menschenrechts- und datenschutzkonforme Digitalisierung und Mobilfunkversorgung einsetzt.
Wir fördern einen vertrauensvollen, ausgewogenen und demokratischen Diskurs rund um Risikobeurteilung, Verordnungen und Gesetze. Dabei beziehen wir uns insbesondere auf die nicht-thermischen biologischen Effekte von elektromagnetischer Strahlung und den diesbezüglichen aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung.


Aktuelles

Stellungnahme, eingereicht 21.5.2025

Schutzzonen für vulnerable Personen – Ergänzung im § 35 BauGB
Die Ausgangssituation
Etwa ein Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung reagieren nach Angaben des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) besonders empfindlich auf elektrische, magnetische sowie elektromagnetische
Felder. Die Schwerstbetroffenen entwickeln unter Umständen schwere körperliche Symptome [1].
Ein Teil der Schwerstbetroffenen sucht händeringend nach strahlungsarmen Lebensumgebungen.
Durch den zunehmenden flächendeckenden Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und die hohe
Priorität des Ausbauzieles in Richtung einer Idealversorgung lassen sich strahlungsarme Schutzzonen
immer schwieriger einrichten.
Wohnräume in strahlungsarmen Schutzzonen sind für diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen die
Voraussetzung für ein beschwerdearmes oder sogar beschwerdefreies Leben. Der Bericht „Mögliche
gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-
EMF)“ des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages empfiehlt solche Schutzzonen [2].
Unser Planungsvorhaben
Schutzzonen für vulnerable Personen – Ergänzung im § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“
Die Gemeinden besitzen Planungshoheit. Sie können im Rahmen ihres Planungsermessens
Vorsorgemaßnamen treffen und gebietsbezogene EMF-Begrenzungen (Schutzzonen) einrichten.
Die räumliche Integration derartiger Schutzzonen gestaltet sich bei den in der Regel
zusammenhängend bebauten Innenbereichen schwierig bis unmöglich und im Außenbereich sind
diese unter BauGB § 35 Absatz 1 nicht als privilegiertes Vorhaben gelistet.
Wir fordern, den § 35 Absatz 1 Satz 1 BauGB um Nr. 10 mit folgendem privilegierten Bauvorhaben
zu ergänzen:
(1) „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es… „

  1. als Schutzzone für vulnerable Personen und deren Angehörigen, die von einer
    idiopathischen Umweltintoleranz auf elektromagnetische Felder (IEI-EMF) betroffen sind,
    dient.
    www.gesund-vernetzt.de,
    Begründung
    Umweltintoleranz auf elektromagnetische Felder (IEI-EMF) – eine umweltbedingte
    Erkrankung
    Immer mehr Menschen sind in ihrer Lebensführung durch elektromagnetische Felder (EMF)
    beeinträchtigt. Die häufigsten Symptome sind Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Brain Fog,
    Chronische Erschöpfung (Burnout), Tinnitus, Herzrhythmusstörungen, neurologische Symptome,
    Infektneigung. Die offizielle Bezeichnung hierfür lautet idiopathische Umweltintoleranz auf
    elektromagnetische Felder (IEI-EMF). Die alternative Bezeichnung ist Elektrosensibilität bzw.
    Elektrohypersensibilität (EHS). Von der EU ist EHS als Krankheit auf verschiedenen Ebenen
    anerkannt, so vom EU-Parlament, vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) [3]
    wie auch vom Ausschuss für Technikfolgenabschätzung (STOA) [4]. Das BfS gibt an, dass etwa ein
    Prozent der Bevölkerung betroffen sind [1]. Die wirkungsvollste Maßnahme zur Vermeidung von
    Symptomen und zur Regeneration der Betroffenen ist das Meiden elektromagnetischer Felder, was
    sich bei der derzeitigen Entwicklung immer schwieriger gestaltet. Deswegen haben
    Schwerstbetroffene keine andere Möglichkeit, beschwerdefrei zu leben.
    Recht auf körperliche Unversehrtheit
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wie auch das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung sind
    im Grundgesetz verankert (Artikel 2, Artikel 13). Die heute schon zum Teil erhebliche Ausgrenzung
    EHS-Betroffener aus dem gesellschaftlichen Leben steht auch im Widerspruch zum internationalen
    Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-
    Behindertenrechtskonvention) und den daraus entwickelten Vorschriften (z. B. dem seit 2002
    geltenden Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)). Diese Grundwerte gelten auch für Menschen
    mit einer IEI-EMF. Im Teilhabebericht der Bundesregierung heißt es in diesem Zusammenhang: „Die
    Person ist nicht behindert, sie wird [durch die umweltbedingten Barrieren] behindert“ [5]. Diese
    Barrieren gilt es zeitnah und möglichst weitgehend abzubauen.
    Immissionsschutzrechtliche Einordnung
    Laut § 22 Absatz 1 Nr. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern. Dass es sich
    bei Mobilfunkstrahlung um eine Umwelteinwirkung handelt, steht außer Frage. So zählen zum
    Begriff der Immissionen nach § 3 Absatz 2 BImSchG ebenfalls Strahlen und Wärme, „sodass
    Mobilfunkstrahlung – in ihrer thermischen und athermischen Ausprägung – hiervon grundsätzlich
    erfasst ist“ [6, S. 47]. Die Grenzwerte der 26. BImSchV – mit denen die Bundesregierung versucht,
    ihrer Schutzpflicht nachzukommen – basieren auf thermischen Effekten, die athermischen Effekte
    bleiben gänzlich unbeachtet [6, vgl. S. 66]. Für die Betroffenen, die jedoch auf die athermischen
    Effekte reagieren, ist es existentieller Teil ihrer Daseinsvorsorge, in strahlungsarmen Gebieten leben
    und sich dort regenerieren zu können. Dem Schutz vor EMF wurde vom BVerG und vom BayVGH
    ausdrücklich städtebauliches Gewicht beigemessen. Demnach lehnte das BVerG die Einordnung von
    EMF als lediglich „Immissionsbefürchtungen“ ab, vielmehr bestehe ein „vorsorgerelevantes
    Risikoniveau“ [7].
    www.gesund-vernetzt.de,
    Barrierefreier Ausbau – Technische und räumliche Anforderungen
    Den Ausbau betreffend sollten in den Schutzzonen eine minimale Strahlungsexposition sowie
    Anschluss an die Gigabitinfrastruktur über Glasfaser sichergestellt sein. Die Gesamtexposition durch
    terrestrischen zivilen Mobilfunk sollte 1 μW/m² Peak nicht überschreiten. Dies reicht aus, um eine
    Grundversorgung mit Mobilfunk zu gewährleisten. Die Nutzung von Endgeräten muss ausschließlich
    kabelgebunden oder mit Li-Fi (light fidelity, optische drahtlose Technologie zur Datenübertragung)
    erfolgen.
    Alternativlos für die Daseinsfürsorge von Schwerstbetroffenen
    Ein derartiges Gebiet wäre ausschließlich für die Betroffenen attraktiv, da die Allgemeinbevölkerung
    nicht in absehbarer Weise auf den Komfort der drahtlosen Funkdienste verzichten würde. Das
    Einrichten entsprechender Schutzzonen stellt eine existentielle Voraussetzung für die
    Daseinsfürsorge dieser Personengruppe dar. Die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Gefahr einer
    Zersiedlung bleibt gewahrt (vergleiche TAB [4] S. 21). Diese Zonen sind so anzuordnen, dass die
    Betroffenen idealerweise im regionalen Kontext ihrer Heimat wohnen bleiben können. Alternativen
    zu gesicherten Schutzzonen, wie sie auch im Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen
    Bundestages empfohlen werden, gibt es derzeit nicht.
    Für Rückfragen zu detaillierten bauplanerischen Ausarbeitungen stehen wir gerne zur Verfügung.
    Wietmarschen, 16.05.2025
    Mit freundlichen Grüßen
    für gesund verNETZt e. V.
    Thomas Warmbold Dr.-Ing. Dagmar Lezuo
  2. Vorsitzender gesund verNETZt e. V. Landschaftsarchitektin
    [1] Bundesamt für Strahlenschutz: Wissenschaftlich diskutierte biologische und gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und
    magnetischer Felder, Rubrik: Themen, Elektromagnetische Felder, Salzgitter.
    URL: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/wirkung/diskutiert/diskutiert_node.html (Zugriff am 23.03.2025)
    [2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) (2022b): Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener
    Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF). In: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/5646 v. 14.02.2023, Bericht des Ausschusses für
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf (Zugriff am 23.03.2025)
    [3] Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2022): Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die
    gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des 5G-Ökosystems“ (Initiativstellungnahme) (2022/C 105/06), Berichterstatter: Dumitru FORNEA;
    C 105/38, 4.13. URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2022:105:FULL&from=DE (Zugriff am 23.03.2025)
    [4] European Parliamentary Research Service (EPRS) (2021): Health impact of 5G, STUDY Panel for the Future of Science and Technology, Scientific
    Foresight Unit (STOA), PE 690.012 – July 2021.
    URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf (Zugriff am 23.03.2025)
    [5] Maetzel, Jakob; Heimer, Andreas; Braukmann, Jan; Frankenbach; Patrick; Ludwig, Lätizia; Schmutz, Sabrina (2021): Dritter Teilhabebericht der
    Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung, S. 22. Hrsg.:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn.
    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Zugriff am
    23.03.2025)
    [6] Brückner, Anja (2022): Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung, Dissertationsschrift, Erlanger
    Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 12, Erlangen.
    [7] Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (2010): Urteil vom 23.11.2010 – 1 BV 10.1332, Fundstelle: openJur 2012, 111803, Gründe. URL:
    https://openjur.de/u/487528.html (Zugriff am 23.03.2025)

Newsletter Mai 2025

Liebe Interessenten an einer gesunden verNETZung,


im letzten Newsletter haben wir bereits über die Studien zur Wahrnehmung
elektrischer Felder am Forschungszentrum für elektromagnetische
Unverträglichkeit (femu) der RWTH Aachen informiert.
Unser 1. Vorsitzender Thomas Warmbold wollte an der gesamten Studie
teilnehmen. Da er im Labor vor Ort mit einem Breitbandmessgerät bis zu
250μW/m2 (Peak) hochfrequente Strahlung gemessen hat, kam für ihn eine
Teilnahme nicht infrage. Wir widmen diesen Newsletter noch einmal einer
Zusammenfassung mit den Ergänzungen des Besuches des Forschungszentrums.
Was wird an der RWTH Aachen untersucht?
Am femu der RWTH Aachen werden derzeit Studien zur Wahrnehmung elektrischer
Felder im Umfeld von Hochspannungsleitungen durchgeführt. Diese Forschung ist
angesichts der Energiewende besonders relevant: Strom aus Offshore-Windparks im
Norden Deutschlands wird über neue Hochspannungsleitungen – gleichzeitig sowohl
Gleichstrom (DC) als auch Wechselstrom (AC) – nach Mittel- und Süddeutschland
transportiert. Zur Wahrnehmung elektrischer Felder bei Hochspannungs-
Gleichstromleitungen (HGÜ) und insbesondere zur gleichzeitigen Exposition gegenüber
Gleich- und Wechselstromfeldern gibt es bislang kaum Untersuchungen.

Wer reagiert auf elektrische Felder?
Frühere Studien der RWTH Aachen legen nahe, dass die Körperbehaarung die
Wahrnehmungsfähigkeit elektrischer Felder beeinflusst. Auch andere Wirkmechanismen
werden diskutiert. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sowohl Gleich- als auch
Wechselstromkomponenten die Schwelle zur Wahrnehmung elektrischer Felder senken
können. Hybrid-Felder (Kombination aus DC und AC) werden offenbar besser
wahrgenommen. In Studien mit der Allgemeinbevölkerung konnten etwa 40 Prozent der
Teilnehmenden die niedrigste getestete Kombination von 2kV/m DC und 4kV/m AC
erfolgreich wahrnehmen. In der Praxis treten bei 380-kV-Leitungen in Bodennähe Werte
von maximal 5–9 kV/m AC auf. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Menschen bei
Koexposition ein Kribbeln auf der Haut verspüren. Ziel der Studien ist es,
herauszufinden, was für die Bevölkerung als „zumutbar“ gilt.
Während bisher Teilnehmende aus der Allgemeinbevölkerung untersucht wurden, stehen
nun elektrosensible Teilnehmer im Fokus.

Deutliche Kritikpunkte am Studiendesign
Unzureichende Differenzierung der Teilnehmenden: Die Studie richtet sich
formal an alle Elektrosensiblen. In der Praxis gibt es jedoch verschiedene
Gruppen: Betroffene, die auf Hochfrequenz (HF), auf HF und Niederfrequenz
(NF) oder ausschließlich auf NF reagieren. Die NF-Gruppe unterteilt sich weiter,
je nachdem ob auf elektrische Felder, magnetische Felder oder beides reagiert
wird. Den Betroffenen ist dieses meistens bekannt und sie können in etwa sagen,
ab wann sie reagieren. Eine Differenzierung der Teilnehmer in diese Subgruppen
findet in der Studie nicht statt. Somit kann in der Studie gar nicht differenziert
werden, wie viele Probanden, die vor der Studie von einer erhöhten Sensibilität
gegenüber elektrischen Feldern berichtet haben, dieses auch während der Studie
gezeigt haben.
Grundbelastung im Labor: Es sind alle Elektrosensible eingeladen. Viele
Betroffene reagieren auf das elektromagnetische Feld schon ab 1μW/m². In dem
Labor wurden von Thomas Warmbold bis zu 250μW/m² (Peak) (49-89 μW/m²
AVG) gemessen. Die Testung sollte bis zu 8 Stunden dauern. Die RWTH konnte
vor der Anreise diese Grundbelastung nicht benennen. Das ist bedauerlich. Ebenso
bedauerlich ist es, dass der Studienleiter niederfrequente elektrische Felder und
hochfrequente elektromagnetische Strahlung nicht differenziert betrachten konnte.
(Es läge nur ein „Hintergrundrauschen“ vor). Unsere Schlussfolgerung ist, dass
nur Elektrosensible für diese Studie geeignet sind, die „nur“ eine sehr geringe
Sensibilität gegenüber elektromagnetischen Feldern haben.
keine Symptomerfassung, nur das unmittelbare Spüren des Feldes: Die
Betroffenen berichten von einer Fülle an Symptomen. Zum Beispiel:
Kopfschmerzen, Infektanfälligkeit und neurologische Ausfälle („Brain Fog“),
Herzrasen, Schlafprobleme etc.. Kribbeln auf der Haut ist nur ein Symptom.
Während und nach dem Provokationstest werden alle weiteren Symptome, die
Hinweise auf gesundheitliche Folgen durch das elektrische Feld liefern könnten,
gar nicht standardisiert erfasst – nur das unmittelbare Spüren des elektrischen
Feldes ist in dieser Studie relevant.
Fokus auf psychologische Fragebögen: Am ersten Studientag lag der
Schwerpunkt auf standardisierten seriösen, psychologischen Fragebögen.
Individuelle Reaktionen auf EMF spielten keine Rolle. Zusammen mit den zuvor
zugesandten Fragebögen könnten sich vor allem Fehlattributionen oder Nocebo-
Effekte belegen lassen. Das stellt die Neutralität des Studiendesigns in Frage.
Diese seriösen psychologischen Fragebögen hätten sinnvoll sein können, wenn sie
einen Bezug zur physikalischen Umwelt gehabt hätten.
Zu kurze Expositionszeiten: Die meisten Betroffenen reagieren mit einer
verzögerten Symptomatik und benötigen eine längere Reaktionszeit. In dem
Provokationstest dauert jede Exposition 15 Sekunden, anschließend bleiben 5
Sekunden zur Beurteilung, ob eine Spannung vorlag. Aus unserer Wahrnehmung
ist dieses nicht ausreichend.
Vielleicht hilft ein Vergleich zum Verständnis: Führen Sie einen standardisierten Test mit
Probanden, die sich selbst als Allergiker bezeichnen, durch. Lassen Sie einen Teilnehmer
im 20-Sekunden-Takt einmal nusshaltige, dann gleichfarbige Mandelkekse auf die
Zunge legen, und er soll entscheiden, wann es welcher Keks war. Üblicherweise dauert
es aber ca. 30 Minuten, bis ein Effekt eintritt und Tage, bis er wieder nachlässt. Sie
finden Ergebnisse im Bereich der Rate-Wahrscheinlichkeit. Erstaunt das? Und was wäre,
wenn dieser fiktive Proband nach seiner Selbsteinschätzung zur Subgruppe der
Nussallergiker gehört und mit sehr heftigen allergischen Reaktionen bis hin zu
Schockzuständen reagiert? Würde das auch ethische Fragen aufwerfen?
Das Fazit vom Besuch des Forschungszentrums: Es darf die Sinnhaftigkeit dieser
Studie im Verhältnis zu den Kosten infrage gestellt werden. gesund verNETZt hat
angeboten, beim Konzipieren von Studien mitzuwirken.

Newsletter April 2025https://gesund-vernetzt.de/newsletter/2025-04-rwth-aachen-sucht-elektrosensible-fuer-studie/

Der englische Kurzfilm „Remembering Nearfield“ von Sean A. Carney thematisiert eindrücklich das Leben mit der Diagnose EHS. Der neunminütige Film wurde auf zahlreichen internationalen Filmfestivals gezeigt und auch prämiert.

Unseren aktuellen Newsletter zum Thema „Passenden Wohnraum finden“ lesen Sie hier.

Der plötzliche Tod von Michèle Rivasi macht uns fassungslos! Wir haben sie als beeindruckende Persönlichkeit kennengelernt, die ihren Überzeugungen folgte und politisches Durchsetzungsvermögen besaß. Sie war Vorreiterin in ihrem Einsatz für Menschen und Umwelt, hat immer wieder auch auf die gesundheitlichen Risiken drahtloser Technik aufmerksam gemacht und für mehr Akzeptanz elektrosensibler Menschen in der Gesellschaft geworben. Erst im vergangenen Februar konnte auf ihre Initiative hin ein Workshop im EU-Parlament zu Elektrohypersensibilität stattfinden, bei dem auch zwei unserer Mitglieder teilnahmen. Sie zeigte klare Haltung und trat für mehr Transparenz ein, um die Interessen europäischer Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Für uns ist der Bericht zur ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) zentral, den sie gemeinsam mit Prof. Klaus Buchner verfasste und in dem die Verflechtungen von Kommission und Mobilfunkindustrie beleuchtet werden. Ihr Engagement, ihren Mut und ihre Empathie werden wir schmerzlich vermissen.

Michèle Rivasi, französische Politikerin, seit 2009 Abgeordnete im Europäischen Parlament, verstarb überraschend am 29. November 2023 in Folge eines Herzinfarkts.

Vom 8.-10. Juni waren wir mit einem gemeinsamen Stand mit diagnose:funk auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg. Drei Tage voller intensiver Gespräche, die Broschüren und Flyer waren am Samstag fast komplett vergriffen. Unser neuer, transparenter Abschirm-Baldachin aus Adamantan wurde gerne genutzt und war gut geeignet, um die Funkbelastungen durch Smartphones, Smartwatches, Hörgeräte und andere Funkquellen zu messen. Etliche Besucher waren verblüfft, dass ihre Geräte auch im Flugmodus und manche sogar im ausgestellten Zustand strahlen. Daran wird deutlich, dass bessere Verbraucherinformationen vonseiten der Hersteller dringend vonnöten sind.

Viele der Gespräche drehten sich auch um die Digitalisierung und ihre Folgen, insbesondere in Schulen und Kindergärten. Unsere LiFi-Demonstration am Stand stieß auf reges Interesse. Alternativen zu dauerstrahlenden Geräten gibt es, mit LiFi oder mit kabelgebundenen Geräten. Auch ein klassenbezogenes Abschalten der WLAN-Router ist möglich, wird bisher aber selten von Seiten der IT-Firmen angeboten. Hier brauchen wir allgemein breiter aufgestellte Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten.

Unseren gemeinsamen Flyer zum Kirchentag finden sie auf der Seite von diagnose:funk.

Einige Eindrücke von drei spannenden und belebten Tagen auf dem Kirchentag 2023:

Einladung der Organisatoren des europäischen EHS-Treffens und des Vorstandes von Europeans for Safe Connections (ESC) zur zweiten Ausgabe des europäischen EHS-Treffens in der weißen Zone an der französisch-belgischen Grenze!

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.  

Samstag, 17. Juni: Eines der größten EHS-Treffen in Europa
Wir freuen uns, Sie am 17. Juni 2023 zur 2. Auflage des Europäischen EHS-Treffens an der französisch-belgischen Grenze begrüßen zu dürfen! Unsere Philosophie für diese Veranstaltung bleibt dieselbe wie im letzten Jahr: grenzüberschreitende Begegnungen, Handlungsorientierung und eine gemeinsame Botschaft der Hoffnung. Diese zweite Ausgabe wird einen europäischen Schwerpunkt haben: Wir werden die Europaabgeordnete Michele Rivasi und die neue Dachorganisation Europeans for Safe Connections (ESC) und ihre Mitglieder begrüßen, um unsere gemeinsamen Anstrengungen über die Grenzen hinweg zu verbinden und unsere Botschaften für die EU-Institutionen in Brüssel sichtbar zu machen. Es ist uns daher eine Freude, sie zu der Veranstaltung einzuladen, damit sie den anwesenden EHS-Mitgliedern das Projekt vorstellen können. 

Sonntag, 18. Juni: Workshop-Tag, organisiert von ESC
Der Sonntag steht den Mitgliedern des ESC und allen, die am Aufbau dieser neuen europäischen Initiative interessiert sind, offen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Workshops zu folgenden Themen organisieren: Mit welchen Themen, Projekten und Aktionsplänen sollte sich der WSA in den kommenden Jahren beschäftigen? Es ist an der Zeit, auf europäischer Ebene gegen die EMF-Verschmutzung vorzugehen, lasst uns einen ESC aufbauen, der die Rechte der europäischen Bürger verteidigt!Es werden Workshops veranstaltet, deren Ergebnisse später als Ideen für die Strategie des ESC dienen werden.Hier ist das vorläufige Programm für den Workshop am Sonntag:
10.00 – 10.15:    Begrüßung und Programm des Tages
10.15 – 10.30:    Weitere Informationen über den ESC
10.30 – 10.45: Mit welchen Themen, Projekten und Aktionsplänen sollte sich der ESC in den kommenden Jahren beschäftigen? Brainstorming mit den Teilnehmern für Workshop-Vorschläge: Schlagen Sie die Workshops vor, an denen SIE gerne teilnehmen würden.
10.45 – 11.15:     Kaffeepause + Präsentation der Ergebnisse des Brainstormings und der von Ihnen gewählten Workshops.
11.15 – 12.00:      Beginn der Workshops
12.00 – 13.00:    Mittagessen
13.00 – 14.00:    Fortsetzung der Workshops
14.00 – 14.50:    Plenarsitzung mit Präsentation der Ergebnisse aus den Workshops.
14.50 – 15.00:    Verabschiedung und Dank an alle. 
Wir erwarten am Samstag bis zu 150 Personen und hoffen, dass 40 bis 50 Personen an diesem wichtigen Brainstorming am Sonntag teilnehmen werden. Zögern Sie nicht, einige der aktivsten Mitglieder vorzuschlagen, sich uns am Sonntag anzuschließen!  
An diesem Tag wird es eine französisch-englische Übersetzung geben, um den Austausch zu erleichtern. Die verschiedenen Mitglieder des ESC kommen von weit her (Holland, Deutschland, Dänemark usw.), um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.  
Weitere Infos unter:
https://en.mavieenmodeavion.com/rassemblement-ehs 

Mitte Oktober fand die internationalen Tagung „Zur aktuellen 5G/Mobilfunkdiskussion – Risiken und Perspektiven“ im Goethe-Museum Düsseldorf teil, die von der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. organisiert worden war. Neben neuesten Erkenntnissen waren hier Akteure aus aller Welt kennen zu lernen. Die Tagung war voller Aufbruchstimmung, auch die internationalen Gäste und Abgeordneten des Europaparlaments waren begeistert und inspiriert. Nach zwei Jahren Corona-Einschränkungen war es für uns alle sehr wichtig, sich wieder persönlich zu treffen und austauschen zu können.

Einzelne Vorträge sind auf der Seite der Kompetenzinitiative abrufbar: https://kompetenzinitiative.com/duesseldorf-2022/

Zur Traueranzeige

Prof. Dr. Hecht, hochgeschätzt u.a. als Pathophysiologe an der Charité, hat in seinem Leben mehr als 1000 Elektrohypersensible behandelt und betreut. Seine vielfältigen Forschungen nicht nur auf diesem Gebiet helfen uns bis heute. Hochbetagt war er im September verstorben und wir beschlossen, als mobilfunkkritische Bewegung eine gemeinsame Traueranzeige zu finanzieren. Gesund verNETZt e.V. hat dieses Geld eingesammelt und die Formulierungsvorschläge aller Organisationen und Einzelpersonen koordiniert.

Die gegenwärtigen Grenzwerte bilden weder die wissenschaftlichen Erkenntnisse über gesundheitliche Wirkungen noch die rechtlichen Erfordernisse ab.

Über ein Jahr haben wir deshalb mit einem interdisziplinären Team daran gearbeitet, auszuloten ob es Möglichkeiten gibt, den Normgeber aufzufordern, dass die anerkannten biologischen Wirkungen des Mobilfunks durch nicht ionisierende Strahlen mit den rechtlichen Anforderungen zusammengebracht werden können und Regelungsdefizite geschlossen werden.

Es zeigen sich deutliche verfassungsrechtliche und fachgesetzliche Handlungserfordernisse. Aber da es eine 100% Sicherheit nicht geben kann, wird in der deutschen Gesetzgebung eine undefinierte Risikoabwägung in der Politik getroffen. Eine Verpflichtung zum Handeln gibt es nur, wenn bestehende Regelungen „untragbar“ geworden sind. In der politischen Risikoabwägung fließen neben den gesundheitlichen und ökologischen auch gesellschaftliche, finanzielle, wirtschaftliche, arbeitsmarkt- und parteipolitische Aspekte mit ein. Wir mussten respektieren, dass die normgebenden Ebenen in Deutschland aktuell die derzeitigen Regelungen gesellschaftlich als tragbar einstufen und das Prinzip der Vorsorgepolitik (EU §191) freiwillig ist. Sobald sich Handlungsspielräume ergeben, werden wir auf diese erarbeiteten Grundlagen zurückgreifen.

Weitere Vereinstätigkeiten

Für den Kirchentag 2023 in Nürnberg haben wir gemeinsam mit diagnose:funk einen Stand auf dem Markt der Möglichkeiten angemeldet. Aufgrund der guten Erfahrungen von diagnose:funk erhoffen wir uns auch dieses Mal die nötige Aufmerksamkeit von umweltbewegten und sozial engagierten Menschen. Wir freuen uns auf den regen Austausch.

Auf vielen Ebenen der EU ist Elektrohypersensibilität (EHS) anerkannt. Somit ergibt sich die Frage, warum der Anerkennungsprozess in Deutschland ins Stocken geraten ist. Mit dieser Fragestellung haben wir uns im Juni 2022 an die Ärztekammer gewendet. Diese hat uns empfohlen, dass wir uns mit der Fragestellung zur Anerkennung von Elektrohypersensibilität als Krankheit an die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) wenden.

Eine Antwort der GHUP haben wir trotz vielfältiger Rückfrage nicht erhalten.

Gemeinsam mit der Kompetenzinitiative, dem Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland und dem Bundesvorstand der ÖDP haben wir im Juli 2022 ein ausführliches Schreiben an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Frau Lemke, gerichtet. Wir haben beschrieben, dass sich die Kenntnislage zu Risiken und möglichen Gefahren durch die nicht-ionisierende Strahlung (NIS) des Mobilfunks in jüngster Zeit verdichtet haben. Aus unserer Wahrnehmung ergibt sich daraus eine neue Grundlage zur Risikobewertung der nicht-ionisierenden Strahlung des Mobilfunks hinsichtlich Gefahrenschutzes und Vorsorge. Wir haben diesbezüglich zum Dialog eingeladen.

Derzeit basteln wir an der optimalen Bauweise für einen Abschirmbaldachin, der bundesweit leihweise zur Verfügung gestellt werden soll, beispielsweise für Veranstaltungen, an der Elektrohypersensible ohne Abschirmung nicht teilnehmen könnten. Die Anforderungen: mehrere Menschen unterbringen, durchsichtig genug sein, um auch von innen Präsentationen verfolgen zu können, mobil genug, um verschickt werden zu können, möglichst ohne Metall, damit Felder nicht verstärkt werden – nicht die einfachste Aufgabe ;-). Auch die Finanzierung ist noch im Planungsmodus.

Kennenlernen – Mitmachen

Wenn Sie neugierig geworden sind und Interesse an unseren Themen und Arbeitsweisen haben, schauen Sie doch bei unseren monatlichen gesund verNETZt-Meetings vorbei! Dort können Sie uns kennenlernen und sich mit uns austauschen. Senden sie einfach eine Mail an  .

Normalerweise findet das Meeting jeden letzten Montag im Monat statt.

Auf dem Laufenden bleiben

gesund verNETZt News ist der Name unseres Newsletters, der alle paar Wochen mit Hintergrundinformationen rund um das Thema erscheint. Anmelden können Sie sich direkt hier oder per mail an info (at) gesund-vernetzt.de.

Die Newsletter der letzten beiden Jahre können Sie hier nachlesen.

Wir arbeiten zusammen mit Verbraucherschutzorganisationen, wissenschaftlich arbeitenden Vereinigungen, Bürgerinitiativen, Medizinern, Juristen, Naturwissenschaftlern, anderen Fachleuten und Betroffenen  – und laden alle zur Zusammenarbeit ein, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen, unsere Forderungen unterstützen und deren Expertise für die Erreichung unserer Ziele förderlich ist. Wir sind Mitglied im Dachverband Europeans for Safe Connections https://esc-info.eu/en/