Newsletter-Ausgabe 05/2023:
TAB Bericht Teil 2 – Flyer EHS Wochen – Spendenaufruf Abschirmbaldachin – neue Wohnraumplattform
Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages
Teil 2: Hersteller müssen Warnhinweise angeben
Liebe Freunde einer menschen- und umweltfreundlichen Vernetzung,
mit diesem Newsletter berichten wir in einem zweiten Teil über den Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages (TAB) zum Thema „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“.
Nach diesem Haupthema geben wir noch wichtige Informationen zu einigen organisatorischen Themen:
- Infos zu den EHS-Wochen vom 06. – 26. Juni 2023
- Infos zur Bestellung des neuen EHS-Flyers „Strahlenflüchtlinge im eigenen Land“
- Aufruf zu Spenden, damit ein Baldachin für Großveranstaltungen finanziert werden kann
- Infos zur Wohnraumplattform LiLeVi: EHS- und MCS-Betroffene können in einer Online-Umfrage ihre Bedürfnisse angeben, um gesund wohnen zu können.
Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages Teil 2
1. Hersteller müssen Warnhinweise angeben
Im letzten Newsletter zum TAB-Bericht haben wir den aktuellen Stand der Grenzwertfestsetzung beschrieben. Deutlich wird hervorgehoben, dass Hinweise auf gesundheitliche Effekte durch nichtthermische Wirkungen „noch diskutiert“ werden und in der Grenzwertfestsetzung nicht berücksichtigt sind. Zudem haben wir beschrieben, dass der Technikfolgenausschuss die Abkehr von der ausschließlich „expertenorientierten“ Betrachtung der Risikobewertung empfiehlt.
In diesem Newsletter werden wir von der Verpflichtung der Hersteller berichten, dass diese Warnhinweise in der Bedienungsanleitung angeben müssen und anhand von Beispielen darauf hinweisen, wie absurd die Vorstellung ist, dass der Verbraucher bei der Einhaltung der Vorsorgeabstände Vorsorge selber umsetzen muss.
Die komplexe messtechnische Erfassung der Expositionssituation wird den Verbrauchern überlassen.
Der Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ weist auf eine allgemeine Produkthaftung und eine verpflichtende Betriebssicherheitsbestimmung hin. Diese beinhaltet, dass Hersteller Warnhinweise unter bestimmten Voraussetzungen in den Bedienungsanleitungen veröffentlichen müssen. Die Voraussetzungen sind, dass es mehrere Feldquellen gibt, die summiert werden können und dass eine dieser Quellen zu einem Drittel den Grenzwert überschreitet. Hierzu heißt es im TAB-Bericht (S. 40):
„Mit Fragen der Exposition bei mehreren Feldquellen hat sich die SSK (2007) befasst. Nach ihrer Auffassung ist die Beurteilung der möglichen Gesamtexpositionssituation bei der Einwirkung von gleichzeitig betriebenen Feldquellen für den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer einer einzelnen Feldquelle im Rahmen der allgemeinen Produkthaftungs- sowie Betriebssicherheitsbestimmungen verpflichtend. Angaben über daraus abzuleitende Benutzungseinschränkungen sind in der Bedienungsanleitung anzugeben. Allerdings sieht die SSK die Erfassung der Expositionssituation beim Kunden aufgrund der Vielzahl möglicher benutzter Feldquellen anderer Hersteller sehr variabel und messtechnisch aufgrund der Parametervielfalt oft nicht vollständig durchführbar. Zur Gewährleistung der Einhaltung der ICNIRP-Empfehlungen bei gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Feldquellen im Frequenzbereich 0 bis 300 GHz hat die SSK drei Praxisregeln formuliert, die folgende Kernaussagen beinhalten […] (Strahlenschutzkommission 2007, S. 4–5)“:
2. Betriebssicherheitsbestimmungen bei teilweiser Ausschöpfung von Grenzwerten werden ignoriert
Zu den Praxisregeln heißt es im TAB-Bericht auf Seite 41:
Regel 1: Bei maximaler Feldstärke von einem Drittel der Referenzwerte/Grenzwerte sind keine zusätzlichen Maßnahmen seitens des Herstellers notwendig.
Regel 2: Liegen die zu erwartenden Feldstärkewerte oberhalb der nach Regel 1 bestimmten Drittel-Schranke der Referenzwerte, kann aber der Hersteller (nach anerkanntem Stand der Technik und Wissenschaft) nachweisen, dass die Basisgrenzwerte zu nicht mehr als einem Drittel ausgeschöpft werden, so sind ebenfalls keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen seitens des Herstellers notwendig.
Regel 3: Wird die Drittel-Schranke überschritten, muss der Hersteller in der Praxis mögliche ungünstigste Szenarien multipler Expositionen identifizieren. Die Gesamtexposition in Bezug auf die Basisgrenzwerte ist nach den in den ICNIRP-Leitlinien gegebenen Additionsregeln zu ermitteln (ICNIRP 1998, 513f.). Warnhinweise auf mögliche Szenarien mit dem Risiko einer Überschreitung der Basisgrenzwerte sind in den Bedienungsanleitungen anzugeben und mit entsprechenden Anweisungen zu ergänzen, wie diese zu vermeiden sind.“
In diesem TAB-Bericht werden Expositionsszenarien beschrieben, in denen z. B. der SAR-Referenzwert für den Kopf-/Rumpf-Bereich eines Endgerätes zu 64 % ausgeschöpft wird. In den Expositionsszenarien ist dieses z. B. bei der Benutzung eines Mobiltelefons der Fall (s. S. 63, 67, 69, 72, 74). Die Werte liegen weit über 33 %, somit gilt die Regel 3.
Gesund verNETZt ist der Auffassung, dass es verantwortungslos ist, die Erfassung der Expositionssituation dem Kunden zu überlassen. Der Verbraucher hat hierfür nicht die messtechnischen Möglichkeiten. Aufgrund der omnipräsenten Mehrfachbelastung muss es eine generelle Kennzeichnungspflicht für Funk-Technologien geben.
Festzuhalten ist: Es ist geltende Vorschrift, dass es in der Bedienungsanleitung Warnhinweise und Anweisungen zur Expositionsreduzierung bei der Benutzung eines Mobiltelefons geben muss.
Gesund verNETZt wird sich bei den zuständigen Behörden dafür einsetzen, dass diese Regelung umgesetzt wird.
Der TAB-Bericht selbst empfiehlt (S. 76): „Eine Ausschöpfung von Grenzwerten sollte nach Möglichkeit unterhalb von 30 % bleiben. Die Grundsätze bei der Ableitung von Emissionsstandards bei gleichzeitig betriebenen Feldquellen nach (SSK 2007) sind zu beachten.“
In der Realität aber werden die Referenzwerte für das Smartphone zu weit mehr als 33 % ausgeschöft. Phonegate veröffentlichte sogar eine Liste der Mobiltelefone, die wegen Täuschung und Gefährdung der Benutzer zurückgezogen oder softwareseitig aktualisiert wurden.
Die meisten dieser Handys mussten zurückgezogen werden, weil der SAR-Wert überschritten wurde.
Der Bundesregierung, dem BfS, dem Normenkontrollrat und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) müsste spätestens mit der Veröffentlichung dieses Berichtes dieses Regelungsdefizit bekannt sein. Bemühungen, dieses zu beheben, sind uns aber nicht bekannt.
3. Das BfS verharmlost Risiken, anstatt neutral zu informieren
Wenn im Suchfeld des BfS der Begriff „Grenzwertausschöpfung“ eingegeben wird, finden wir eine einzige Aussage:
„Wir messen jetzt hier die Feldstärken im Hochfrequenzbereich bis sechs Gigahertz und können uns auch die Grenzwertausschöpfung angucken. Und da sehen wir, dass die Gesamtgrenzwertausschöpfung im Moment bei 0,001 % ist. „
Solche Aussagen ohne Zusammenhänge auf der Homepage deuten auf eine Verharmlosungstaktik des BfS hin. Natürlich gibt es Orte, an denen die Grenzwertausschöpfung bei 0,001 % liegt. Schade ist, dass keine Szenarien veröffentlicht werden, an denen die Grenzwertausschöpfung zu über 33 % oder sogar bei über 60 % liegt. Statt offensiv die Gefahren und Regelungsdefizite zu benennen, wird zur Eigenverantwortung aufgefordert, z. B:
„Jeder Bürger kann durch einfache Regeln eine Verringerung der Feldexposition erreichen:
möglichst großen Abstand zu den Feldquellen einhalten, Dauer der Exposition so gering wie möglich halten.“
An zwei Beispielen möchten wir verdeutlichen, wie absurd diese Empfehlungen sind.
Beispiel Induktionsherd: Der Vorsorgeabstand beim Kochen auf einem Induktionsherd beträgt 3 Meter (s. Tabelle 2.23).
Wie soll in einem Abstand von 3 m gekocht werden? Mit einem Teleskopgreifarm? Wird die Küche groß genug sein oder sollten wir vor dem Fenster mit Seil und Haken hängend den Induktionsherd bedienen?
Sie sehen, wie die Realität einer Karikatur ähnelt.
Beispiel induktives Laden: Induktives Laden ist das kontaktlose Laden von Elektrofahrzeuen. In Deutschland wird dieses an Batteriebussen und Taxis erpropt.
Der Vorsorgeabstand beim induktiven Laden beträgt 4 Meter (s. Tabelle 2.23).
An welcher Stelle darf ich im Taxi oder im Bus sitzen, wenn ich den Vorsorgeabstand von 4 Metern einhalten möchte? Auch wenn ich aus dem Bus herauskletterte und mich auf das Dach setzte, würde das nicht ausreichen. Auch dies klingt für uns nach Karikatur oder Comedy. „Der reale Irrsinn“ bei Extra 3 würde hier bestimmt einen passenden Sketch bereit haben.
Festzuhalten ist hier, dass es eine Reihe an Vorsorgerichtlinien gibt, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Hier sehen wir dringenden politischen Regelungsbedarf!

Wem unerwarteterweise dennoch kreative Lösungen zur Umsetzung der Vorsorgeabstände einfallen: Bildliche Darstellungen der gesundheitsbewussten Nutzung des Induktionsherdes oder des induktiven Ladens nehmen wir unter gerne entgegen 😉
Wochen der Elektrohypersensibilität
Der 16. Juni ist der Tag der Elektrohypersensibilität. Wir haben uns mit Mitstreiterinnen, Mitstreitern und Betroffenen entschlossen, daraus die „Internationalen Wochen der Elektrohypersensibilität“ zu machen, um so noch länger auf das Thema aufmerksam machen zu können.
Die Tage zwischen dem 06. und 26. Juni 2023 sind vorgesehen, je nach Möglichkeit von Aktivisten- und Selbsthilfegruppen.
Im Zentrum der EHS-Wochen steht der gelbe Stuhl. Er ist gelb wie ein Kanarienvogel. Letzterer steht für den warnenden Vogel, der Bergarbeitern das Leben retten konnte.
Kanarienvögel verstarben wegen Giften oder Sauerstoffmangel in den Schächten und zeigten damit rechtzeitig an, dass Menschen sich von diesem Ort entfernen sollten. Elektrohypersensible (EHS) wiederum zeigendie Gefahr der Strahlung durch elektromagnetische Felder den Menschen an, die diese nicht empfinden, für die sie aber ebenso schädlich ist.
Der gelbe Stuhl als Symbol für EHS bleibt leer und zeigt, wo diese sich nicht aufhalten können.
Auf der Seite von gesund verNETZt e.V. werden wir Materialien hochladen, die Bürgerinitiativen bei der Umsetzung von öffentlichen Aktionen helfen sowie Informationsmaterialien und Links zu Werbemitteln, Plakaten und Flyern.
Flyer „Strahlenflüchtlinge im eigenen Land“

Der Flyer „Strahlenflüchtlinge im eigenen Land“ kann ab sofort gedruckt bei uns bestellt werden, unter .
Ein Flyer kostet 10 Cent + Porto.
Abschirmbaldachin für Veranstaltungen
Unser Verein möchte künftig für Veranstaltungen einen Abschirmbaldachin zur Verfügung stellen können.
Bei der Tagung, welche die Kompetenzinitiative im Oktober 2022 in Düsseldorf abgehalten hatte, hat sich ein solcher bewährt.
Damit wir dauerhaft einen anbieten können – deutschlandweit, sicher, transportabel, versandtauglich – wird dieser von einem Vereinsmitglied derzeit genäht.
Hierzu müssen wir mindestens € 1000 veranschlagen. Als sehr kleiner Verein sind wir auf Spenden angewiesen. Selbst ein kleiner Betrag kann uns ermöglichen, ihn zu finanzieren.
Vielleicht können Sie den Baldachin auch mal auf Ihrer Veranstaltung gebrauchen. Seine erste Station wird auf dem Kirchentag in Nürnberg sein.
Wenn Sie diesen Baldachin mit finanzieren möchten, erhalten Sie ab 20.-€ eine Spendenquittung, auf Wunsch auch bei kleineren Beträgen.
Empfänger: gesund verNETZt e.V.
Verwendungszweck: Baldachin
IBAN: DE96 8309 4495 0003 4765 02
Bank: EthikBank
UMFRAGE: Wohnen mit EHS und MCS
An der DHBW Stuttgart entwickelt Judith Rommel mit ihren Studierenden die gemeinnützige Wohnraumplattform LiLeVi, die besonders Menschen mit Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) und Elektrohypersensibilität (EHS) anspricht. In einer aktuellen Umfrage geht es um deren spezifische Bedürfnisse.
Judith Rommel:
„Wir möchten möglichst vielen MCS- und EHS-Betroffenen zuhören und mit unseren Forschungsergebnissen eine Plattform bauen, damit sie ihr Leben gesund gestalten können und gute Wohnumgebungen finden. Wir freuen uns über rege Teilnahme der Betroffenen an der Umfrage.“
Link zur Umfrage
Vielen Dank!!!
Lernen Sie uns kennen
Wenn Sie neugierig geworden sind und Interesse an unseren Themen und Arbeitsweisen haben, laden wir Sie gerne als Gast zu einem unserer öffentlichen gesund verNETZt-Meetings ein. Senden sie einfach eine Mail an . Normalerweise findet das öffentliche Treffen jeden letzten Montag im Monat statt.
Unterstützen Sie uns!
Für Projekte, aber auch für die laufenden Kosten unserer Verwaltung, für Versicherung, und Homepage etc., ist gesund verNETZt e.V. hierauf angewiesen.
Mit Einmalspenden oder als Fördermitglied können Sie uns helfen.
Spendenkonto:
Empfänger: gesund verNETZt e.V.
IBAN: DE96 8309 4495 0003 4765 02
Bank: EthikBank
BIC: GENO DE F1 ETK
Verwendungszweck: Spende
Sofern uns ihre Adresse bekannt ist, stellen wir Spendenquittungen ab 30.-€ automatisch aus. Oder Sie können unter anfordern werden.
Wir bedanken uns schon im Vorfeld für Ihre großzügige Unterstützung.
Für eine gesündere Digitalisierung und mit besten Grüßen
Thomas Warmbold
1. Vorsitzender
(stellvertretend für den gesund verNETZt Vorstand und alle, die an diesem Newsletter mitgewirkt haben)