Newsletter-Ausgabe 08/2025: gesund verNETZt e. V. bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers des Digitalministeriums
Liebe Interessenten an einer gesunden verNETZung,
unsere geplante „Sommerpause“ verlief anders als gedacht. Wie bereits berichtet, haben wir Stellungnahmen über die Verbändeanhörung an Ministerien gesendet (mehr bei „Aktuelles“ auf der Startseite ). Nun hat uns das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zusammen mit anderen registrierten Interessenvertretern (Stakeholdern) zur Vorstellung eines Eckpunktepapiers eingeladen.
Aus Sicht des BMDS hat der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in den letzten Jahren eine sehr positive Dynamik entfaltet. Über 99 Prozent der Haushalte sind mit mobilem Breitband versorgt. Die Flächenverfügbarkeit von 4G liegt bei 97,6 Prozent und die von 5G bei über 94 Prozent. Rund 40 Prozent der Endnutzer sind inzwischen mit Glasfaser erschlossen.
Das BMDS sieht jedoch noch große Herausforderungen beim weiteren flächendeckenden Ausbau sowie beim erforderlichen Ausbau der Gebäude und möchte seinen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Förderung dieser Dynamik leisten, indem es Vorschläge zur Optimierung des Rechtsrahmens erarbeitet. Dabei geht es um die Beschleunigung der wegerechtlichen Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in Gebäuden und den Mobilfunkausbau. Außerdem will das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einige gesetzliche Anpassungsvorschläge aus dem TK-NABEG aufgreifen, die in der letzten Legislaturperiode nicht beschlossen wurden. Darüber hinaus verlangt die Gigabit-Infrastrukturverordnung (VO (EU) 2024/1309; GIA) zahlreiche Anpassungen im nationalen Recht. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat dazu ein Eckpunktepapier zu den anstehenden Änderungen im TKG erarbeitet und uns vorgestellt.
Wie ist diese Veranstaltung einzuordnen?
Bevor ein Gesetz im Bundesrat und im Bundestag verabschiedet wird, durchläuft es einen langen Beratungsprozess. Gesetzesvorschläge können im Deutschen Bundestag von drei verschiedenen Stellen eingebracht werden: von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von Fraktionen. Die meisten Gesetzentwürfe werden von der Bundesregierung eingebracht. Diese erstellt zunächst einen Referentenentwurf, der dann in Ausschüssen, anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt wird. Die Vorstellung des Eckpunktepapiers ist in diesem Ablauf etwas Besonderes. Hier gab es eine Rücksprache mit den betroffenen Stakeholdern, noch bevor der gesamte Referentenentwurf fertiggestellt ist, so dass die Rückmeldungen sehr früh im Prozess berücksichtigt werden können. Um dazu eingeladen zu werden, musste man bei der Verbändeanhörung des Ministeriums registriert sein. Die Atmosphäre war sehr freundlich, und die enge Einbindung der unterschiedlichen Interessenvertreter ist dem Bundesministerium sehr wichtig.
Agieren statt reagieren!
Aus unserer Wahrnehmung wurde die Interessen der von EHS betroffenen Menschen oder derjenigen, die einen bewussten, strahlungsarmen Umgang mit Technik leben möchten, von keinem weiteren Akteur vertreten. gesund verNETZt e. V. möchte nicht auf fertige Gesetze warten und erst dann reagieren, sondern bringt sich konsequent in Position, um unsere Interessen frühzeitig im Gesetzgebungsprozess mit einzubinden. Diese Herbstphase wird für uns sehr wichtig sein. Über eine Unterstützung in Form einer Fördermitgliedschaft würden wir uns freuen. Weitere Details zu den Inhalten des Eckpunktepapiers werden wir beim gesund verNETZt-Meeting am 25.08.2025 um 19:00 Uhr ansprechen. Wenn Sie noch kein Mitglied bei uns sind und als Gast an unserem Meeting teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter an.
Für eine gesündere Digitalisierung
Beste Grüße
Thomas Warmbold
1. Vorsitzender
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