Newsletter-Ausgabe 09/2023: Warnung vor neuem Glasfaseranschluss

Im letzten Newsletter haben wir über den Vorschlag zur Verordnung der zukünftigen Gigabitinfrastruktur (GIA) berichtet. Die GIA Verordnung wird in aller Stille und mit hoher Geschwindigkeit in Brüssel verhandelt und soll noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden. Ziel ist es, die Einführung von Gigabitnetzen, insbesondere für die künftige 5G -Version (>24-GHz), zu beschleunigen und für die Betreiber kostengünstiger zu gestalten.

Dieser Entwurf würde die lokalen Behörden, die über Netze, Stadtmobiliar oder öffentliche Gebäude verfügen, verpflichten, diese für 5G-Antennen bereit zu stellen. Bei privaten Neubauten und Sanierungen müsste ein Glasfasernetz (Gigabit-Netz) im Haus installiert werden. Dieses Glasfasernetz soll dann als gemeinsames Eigentum betrachtet werden. Es soll ein Zugriffsrecht der Betreiber geben, wenn nicht vor der Anfrage das Eigentum unter der Kontrolle einer öffentlichen Stelle gestellt worden ist. Ein praktikables Widerspruchsrecht müsste anders aussehen. Verbraucherschutzorganisationen wurden nicht mit einbezogen. 

Dieses haben wir als Zukunftsszenario beschrieben, welches noch verhandelt werden soll. 

Wie sieht es aktuell bei einem neuen Glasfaseranschluss aus?

Bei einem Vereinsmitglied war die Freude zunächst groß, als ein Telekommunikationsanbieter einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus verlegen wollte. Es wurde ein Vorvertrag abgeschlossen. Es fand eine Informationsveranstaltung statt, ohne dass etwas Besonderes aufgefallen ist. 

Nach unserem letzten Newsletter und unserem gesund -verNETZt-Meeting wurde dann der Vertrag mit den dazugehörigen Gestattungsbedingungen noch einmal genau gelesen. Im Kleingedruckten findet sich, dass Telekommunikationsdienstleistungen, die der Öffentlichkeit dienen, vertraglich mit vereinbart werden. Eine Kündigung oder ein Anbieterwechsel sollte kaum noch möglich sein. Mit den „Telekommunikationsdienstleistungen, die der Öffentlichkeit dienen“ sind digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation gemeint, also genau die zukünftige 5G-Version im Frequenzspektrum >24-GHz. 

Die GIA ist somit zu großen Teilen in Deutschland schon umgesetzt

Bislang unbekannt war für uns das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 76 (1), § 77k (1). Darin werden die Zugriffsrechte auf die Gebäude der Eigentümer beschrieben. 

Unser Vereinsmitglied konnte den Vertrag noch kurzfristig kündigen. Doch die Bagger stehen vor der Tür und verlegen aktuell die Leerrohre bei den Nachbarn. Wie die Zukunft aussehen wird, wenn am gegenüberliegenden Haus ein 5G-Router montiert wird, ist ungewiss. Ob es in Zukunft noch einen „kostenfreien“ Glasfaseranschluss ohne solche Gestattungsbedingungen für ein 5G-Router geben wird, bleibt abzuwarten. 

Somit möchten wir alle Leser unseres Newsletters warnen und bitten, die vertraglichen Bedingungen für einen Glasfaseranschluss genau zu lesen. 

Der Technikfolgenausschuss des Europäischen Parlaments kam 2021 in der STOA-Studie zu dem Ergebnis: Mobilfunkstrahlung schädigt die Gesundheit und das mache eine Schutz- und Vorsorgepolitik zwingend notwendig. Ebenso fordert der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) im Amtsblatt der EU 2022 Schutz vor elektromagnetischer Verschmutzung und Einhaltung des in Europa gültigen Vorsorgeprinzips. Im Amtsblatt der Europäischen Union steht, dass das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europarat Elektrosensibilität anerkannt haben. Statt den Schutz der Grundrechte auf Unversehrtheit des Körpers, des Eigentums und der Umwelt, soll mit dieser Verordnung „…die notwendige Sicherstellung einer angemessenen Kapitalrendite“ (Änderungsantrag 20 S.20) garantiert werden. Die neue Verordnung würde in vielen privaten Haushalten, in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und auch im öffentlichen Bereich noch zu höheren Strahlenemissionen führen.

Der Verordnungsvorschlag auf Deutsch:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1694445988937&uri=CELEX%3A52023PC0094

Die Änderungsvorschläge auf Deutsch:
Report (AMs 1-62):
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ITRE-PR-749242_DE.pdf
AMs 63-262:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ITRE-AM-750132_DE.pdf
AMs 263-459:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ITRE-AM-750223_DE.pdf

TKG:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=327463,213
STOA-Studie:
https://www.europarl.europa.eu/stoa/en/document/EPRS_STU(2021)690012
EWSA:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2022:105:FULL&from=ES


Wo kann man mehr zur Gigabitinfrastruktur erfahren?

Am 25.09.2023 um 19:00 Uhr ist unser nächstes gesund-verNETZt-Meeting. 

An diesem online-Meeting werden wir die neuen Informationen zur geplante Gigabitinfrastruktur und die Informationen des Telekomunikationsgesetzes als Schwerpunktthema haben. Wenn Sie mehr zur diesem und anderen Themen erfahren möchten und mit uns diskutieren möchten, senden Sie einfach eine Mail an . Dann erhalten Sie eine Einladung.

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Mit den besten Grüßen für eine gesündere Digitalisierung
Thomas Warmbold 
(stellvertretend für den gesund verNETZt Vorstand und alle, die an diesem Newsletter mitgewirkt haben)

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