Newsletter-Ausgabe 05/2023:
TAB Bericht Teil 1 – EHS Wochen – Abschirmbaldachin

Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages
Teil 1: BfS, ICNIRP-Grenzwerte und Risikogovernance für elektromagnetische Felder

Liebe Freunde einer menschen- und umweltfreundlichen Vernetzung,

seit einigen Wochen liegt eine umfangreiche Vorabfassung des Berichtes des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages (TAB) zum Thema „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ vor. Ausführlich hat z. B. diagnose:funk hierüber schon berichtet. Auch bei gesund verNETZt haben wir uns intensiv mit diesem Bericht beschäftigt und möchten in mehreren separaten Newslettern auf einzelne Aspekte dieses umfangreichen Berichtes eingehen.

1. Welchen Stellenwert hat der TAB-Bericht?

Aus der Webseite des TAB: „Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die das Parlament und seine Ausschüsse seit 1990 in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät. […] Mit seinen unparteiischen Analysen trägt das TAB zur Verbesserung der Informationslage des Deutschen Bundestages und zu einer wissenschaftlichen Fundierung seiner Meinungsbildung und Entscheidungsfindung bei. Darüber hinaus unterstützt die Tätigkeit des TAB den öffentlichen Dialog zu technologischen Entwicklungen und Innovationen.“

Bedauerlich ist, dass Zweifel an einer ausgewogenen unparteilichen Analyse bestehen darf, wie es aus den Veröffentlichungen von diagnose: funk und der Kompetenzinitiative hervorgeht.

Spannend und gut ist, dass das TAB-Büro sich überhaupt mit diesem Thema befasst, denn diese Stellungnahme hätte ja auch vom zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommen können. Das BfS ist personell, inhaltlich und räumlich mit der industrienahen Lobbyorganisation ICNIRP verflochten und arbeitet weisungsgebunden im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Auf eine Anfrage, die gesund verNETZt in Kooperation mit der Kompetenzinitiative und der ÖDP an die zuständige Bundesministerin Frau Lemke gestellt hat, worin die Weisung bestünde, wurde degradierend und nicht weiterführend reagiert.

2. Grenzwertfestsetzung und Risikogovernance –  und die Rolle demokratisch legitimierter Gremien

Im vorliegenden Bericht wird einleitend der aktuelle Stand der Grenzwertfestsetzung beschrieben. Deutlich wird hervorgehoben, dass Hinweise auf gesundheitliche Effekte durch nichtthermische Wirkungen noch diskutiert werden und in der Grenzwertfestsetzung nicht berücksichtigt sind. Zudem empfiehlt der Technikfolgenausschuss die Abkehr von der ausschließlich „expertenorientierten“ Betrachtung des Risikogovernances.


Wir leben in einem Land in dem scheinbar alles geregelt ist. Es wird uns das Gefühl vermittelt, dass es auch für Mobilfunk ausreichende Grenzwerte und genügend Verordnungen gibt. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in Diskussionen unsere Argumente immer wieder auf Unverständnis stoßen.  Einleitend wird hier der Ist-Stand beschrieben: „Die Grenzwerte [zielen] darauf ab, gesundheitsrelevante Wärmebelastungen des Körpers durch HF-EMF zu verhindern. […]“. Zu nichtthermischen Wirkungen mit gesundheitlichen Auswirkungen benennt die Studie: „Im konventionellen Ansatz, der von den zuständigen Behörden verfolgt wird, werden sie bei der Setzung von Grenzwerten nicht berücksichtigt, sondern führen zur Empfehlung von Vorsorgemaßnahmen.“ (S. 10)

In diesem Zusammenhang beziehen sich die Vorsorgemaßnahmen derzeit rein auf den Bereich der eigenen vier Wände und auf Geräte, die man persönlich kontrollieren kann. Weder kann man aktuell gegenüber dem Nachbarn durchsetzen, dass er die Strahlungsleistung seines WLANs, das in den eigenen Schlafbereich eindringt, auf seinen Wohnungsbereich beschränken solle. Noch kann man sich im öffentlichen Bereich, z.B. in Schulen oder Kliniken, darauf berufen, obwohl in vom BfS ausdrücklich “empfohlen” wird, dass sensible Bereiche, etwa mit Kindern oder Kranken, besonders schützenswert sind. 
Tatsächlich durchführbar ist eine solche “Vorsorge” sogar schon in der eigenen Wohnung nur sehr begrenzt, da auch nach Abschalten aller Funkgeräte noch viel Strahlung von außen in die Wohnung eindringt.

gesund verNETZt fordert, das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung zu gewährleisten. Die Politik muss ermöglichen, dass zumindest in den eigenen vier Wänden Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit in vollem Umfang durchgeführt werden können.

In besonders sensiblen Bereichen, wie Kindergärten, Schulen und Kliniken, sollten im Hinblick auf die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Kranken (die wissenschaftlich allgemein angenommen wird) rechtliche Vorsorgeverpflichtungen durchgesetzt werden.
 

Im Abschnitt zur Festsetzung der Grenzwerte steht:
„Im Grundsatz ist die Setzung von Grenzwerten ein Ergebnis eines Risikogovernanceprozesses. In Deutschland und in vielen Ländern weltweit ist die Strategie der Risikogovernance im Umgang mit möglichen Gesundheitsrisiken durch HF-EMF wegen der hervorgehobenen Rolle der ICNIRP-Empfehlungen stark bzw. fast ausschließlich expertenzentriert. Dies ist insofern diskussionswürdig, als hierdurch die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Risikobewertung, die Risikobewertung selbst und die Entscheidung darüber, welche Konsequenzen (in diesem Fall Grenzwerte) daraus abzuleiten sind, faktisch ausschließlich einem Expertengremium überlassen werden. Infolgedessen stützt sich auch die Begründung für die Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit der Regulierung unmittelbar (und oft ausschließlich) auf das Fachwissen eines Expertengremiums.“ (S.11)

Die Verfasser des Berichts nehmen zur Kenntnis, dass von Kritikern bezweifelt wird, „ob die ICNIRP für die ihr zugedachte Rolle ausreichend demokratisch legitimiert ist (BUND 2012, S. 15; Huss 2011, S. 9). Darüber hinaus werden Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte von Mitgliedern der ICNIRP geäußert (Bioinitiative Working Group 2012, S. 8; Hardell 2017) sowie Verflechtungen zwischen der ICNIRP und anderen Beratungsorganen“. (S.83)

gesund verNETZt fordert die konsequente Entflechtung des BfS und der SSK mit der ICNIRP, die nicht als unabhängig bezeichnet werden kann. Gesund verNETZT bietet sich an, in der Beratung bzw. Entscheidungsfindung mit tätig zu werden.

„Bei der Entscheidung über Vorsorgemaßnahmen sollten die allgemeinen und anerkannten Grundsätze des Risikomanagements zur Anwendung kommen. Dazu gehören das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sowie die Abwägung der Vor- und Nachteile eines Tätigwerdens bzw. Nichttätigwerdens. Kosten und Nutzen sollen gegenübergestellt werden und nichtwirtschaftliche Dimensionen wie die Akzeptanz der Öffentlichkeit für die vorgesehenen Maßnahmen sollen in die Beratung bzw. Entscheidungsfindung Eingang finden.“ 
(S. 17)

Gemeinsam müssen wir als Zivilgesellschaft die Folgen des aktuellen Nichttätigseins und die menschlichen und wirtschaftlichen Dimensionen in der Öffentlichkeit darstellen.

3. Zweifel an der Kompetenz des BfS?

Der folgende Abschnitt enthält sehr spannende Formulierungen, die zum einen die Loyalität gegenüber den konventionellen Ansatz, der zuständigen Behörden ausdrücken aber darüber hinaus gleichzeitig Vorschläge/Empfehlungen zum Ausdruck bringen, die indirekt die Kompetenzen des BfS infrage stellen:  
„Nur auf einer breiten Wissensgrundlage kann evaluiert werden, ob ein Handlungsbedarf besteht und ggf. Vorsorgemaßnahmen bestimmt werden müssten, die dem angestrebten Schutzniveau entsprechen. Neben einer Anpassung der Grenzwerte können auch Beschränkungen der Verwendung (z. B. die Einrichtung von Schutzzonen, in denen die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird), technische Standards oder die verstärkte Information der Bevölkerung in Betracht gezogen werden. Auch über die vom BfS empfohlenen und allgemein üblichen Anwendungsempfehlungen deutlich hinausgehende kommen infrage.“
Es gibt anerkannte Grundsätze der Risikobewertung für toxische Stoffe. Dass die vorhandene Wissensgrundlage von den Expertengremien, wie das BfS oder die SSK, nur sehr bedingt Anwendung findet und Handlungsempfehlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ergriffen werden, ist mehr als bedauerlich.

gesund verNETZt unterstützt die Forderungen und Vorschläge des Büros für Technikfolgen-Abschätzung, die zuvor auch schon von der STOA und der EWSA erhoben worden:
–  „Anpassung“ der Grenzwerte
–  die Einrichtung von Schutzzonen, in denen die
    Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sende-  
    Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird
–  verstärkte Information der Bevölkerung
–  unabhängige Anwendungsempfehlungen, die über die
   aktuellen, im Interessenskonflikt stehenden, Empfehlungen
   des BfS/ICNIRP-Standards hinausgehen.

Im nächsten Newsletter werden wir von Rechenvorschriften zur Berechnung der Gesamtexposition berichten, indem die unterschiedlichen Frequenzen summiert werden.

Wochen der Elektrohypersensibilität

Der 16. Juni ist der Tag der Elektrohypersensibilität. Wir haben uns mit Mitstreiterinnen, Mitstreitern und Betroffenen entschlossen, daraus die „Internationalen Wochen der Elektrohypersensibilität“ zu machen, um so noch länger auf das Thema aufmerksam machen zu können.
Vorgesehen sind die Tage zwischen dem 06. und 26 Juni 2023, so dass sich Aktivisten- und Selbsthilfegruppen je nach ihren Möglichkeiten einen für sie passenden Zeitraum aussuchen können.

Im Zentrum der EHS-Wochen steht der gelbe Stuhl. Er ist gelb wie ein Kanarienvogel – der warnende Vogel, der Bergarbeitern das Leben retten konnte. Kanarienvögel hörten bei Giften oder Sauerstoffmangel in den Schächten auf zu singen und zeigten damit den Arbeitern rechtzeitig an, dass dieser Ort gesundheitlich gefährlich wurde und sie sich zum eigenen Schutz besser entfernen sollten. Elektrohypersensible (EHS) wiederum zeigen die Gefahr der Strahlung durch elektromagnetische Felder ihren Mitmenschen an, die diese Strahlung zwar nicht direkt empfinden, für die sie aber ebenfalls gesundheitlich schädlich ist.
Der gelbe Stuhl bleibt leer und soll symbolisch für die dort fehlenden elektrohypersensiblen Menschen stehen, die sich an diesem Ort nicht mehr aufhalten können.

Auf der Seite von gesund verNETZt e.V. werden wir Materialien hochladen, die Bürgerinitiativen bei der Umsetzung von öffentlichen Aktionen helfen sowie Informationsmaterialien und Links zu Werbemitteln, Plakaten und Flyern.
Wir sorgen mit anderen Organisationen um Verbreitung der Materialien und Handreichungen, damit vielerorts gelbe Stühle und EHS sichtbar werden.

Einladung zum Zweiten Europäischen EHS-Treffen

Eine gemeinsame Ankündigung der Organisatoren des ersten europäischen EHS-Treffens und des Vorstandes von Europeans for Safe Connections (ESC) zur zweiten Ausgabe des europäischen EHS-Treffens in der weißen Zone an der französisch-belgischen Grenze!

Die Anmeldung ist ab sofort möglich. 

Samstag, 17. Juni: eines der größten EHS-Treffen in Europa

Wir freuen uns, Sie am 17. Juni 2023 zur 2. Auflage des Europäischen EHS-Treffens an der französisch-belgischen Grenze begrüßen zu dürfen! Unsere Philosophie für diese Veranstaltung bleibt dieselbe wie im letzten Jahr: grenzüberschreitende Begegnungen, Handlungsorientierung und eine gemeinsame Botschaft der Hoffnung.

Diese zweite Ausgabe wird einen europäischen Schwerpunkt haben: Wir werden die Europaabgeordnete Michele Rivasi und die neue Dachorganisation Europeans for Safe Connections (ESC) und ihre Mitglieder begrüßen, um unsere gemeinsamen Anstrengungen über die Grenzen hinweg zu verbinden und unsere Botschaften für die EU-Institutionen in Brüssel sichtbar zu machen. Es ist uns daher eine Freude, sie zu der Veranstaltung einzuladen, damit sie den anwesenden EHS-Mitgliedern das Projekt vorstellen können.

Sonntag, 18. Juni: Workshop-Tag, organisiert von ESC
Der Sonntag steht den Mitgliedern von ESC und allen, die am Aufbau dieser neuen europäischen Initiative interessiert sind, offen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Workshops zu folgenden Themen organisieren: Mit welchen Themen, Projekten und Aktionsplänen sollte sich der WSA in den kommenden Jahren beschäftigen? Es ist an der Zeit, auf europäischer Ebene gegen die EMF-Verschmutzung vorzugehen, lasst uns einen ESC aufbauen, der die Rechte der europäischen Bürger verteidigt!

Es werden Workshops veranstaltet, deren Ergebnisse später als Ideen für die Strategie des ESC dienen werden.

Hier ist das vorläufige Programm für den Workshop am Sonntag:

10.00 – 10.15:    Begrüßung und Programm des Tages
10.15 – 10.30:    Weitere Informationen über den ESC
10.30 – 10.45: Mit welchen Themen, Projekten und Aktionsplänen sollte sich der ESC in den kommenden Jahren beschäftigen? Brainstorming mit den Teilnehmern für Workshop-Vorschläge: Schlagen Sie die Workshops vor, an denen SIE gerne teilnehmen würden.
10.45 – 11.15:     Kaffeepause + Präsentation der Ergebnisse des Brainstormings und der von Ihnen gewählten Workshops.
11.15 – 12.00:      Beginn der Workshops
12.00 – 13.00:    Mittagessen
13.00 – 14.00:    Fortsetzung der Workshops
14.00 – 14.50:    Plenarsitzung mit Präsentation der Ergebnisse aus den Workshops.
14.50 – 15.00:    Verabschiedung und Dank an alle.

Wir erwarten am Samstag bis zu 150 Personen und hoffen, dass 40 bis 50 Personen an diesem wichtigen Brainstorming am Sonntag teilnehmen werden. Zögern Sie nicht, einigen der aktivsten Mitglieder vorzuschlagen, sich uns am Sonntag anzuschließen!   Dieser Tag wird vom Französischen ins Englische übersetzt, um den Austausch zu erleichtern. Die verschiedenen Mitglieder des ESC kommen von weit her (Holland, Deutschland, Dänemark usw.), um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Weitere Infos unter:
https://en.mavieenmodeavion.com/rassemblement-ehs

Abschirmbaldachin für Veranstaltungen

Unser Verein möchte künftig für Veranstaltungen einen Abschirmbaldachin zur Verfügung stellen können. 
Bei der Tagung, welche die Kompetenzinitiative im Oktober 2022 in Düsseldorf abgehalten hatte, hat sich ein solcher bewährt. 
Damit wir dauerhaft einen anbieten können – deutschlandweit, sicher, transportabel, versandtauglich – wird dieser von einem Vereinsmitglied derzeit genäht.
Hierzu müssen wir mindestens € 1000 veranschlagen. Als sehr kleiner Verein sind wir auf Spenden angewiesen. Selbst ein kleiner Betrag kann uns ermöglichen, ihn zu finanzieren. 
Vielleicht können Sie den Baldachin auch mal auf Ihrer Veranstaltung gebrauchen. Seine erste Station wird auf dem Kirchentag in Nürnberg sein.
Wenn Sie diesen Baldachin mit finanzieren möchten, erhalten Sie ab 20.-€ eine Spendenquittung, auf Wunsch auch bei kleineren Beträgen. 
Empfänger: gesund verNETZt e.V.
Verwendungszweck: Baldachin
IBAN: DE96 8309 4495 0003 4765 02
Bank: EthikBank

Lernen Sie uns kennen

Wenn Sie neugierig geworden sind und Interesse an unseren Themen und Arbeitsweisen haben, laden wir Sie gerne als Gast zu einem unserer öffentlichen gesund verNETZt-Meetings ein. Senden sie einfach eine Mail an . Normalerweise findet das öffentliche Treffen jeden letzten Montag im Monat statt.

Unterstützen Sie uns! 

Für Projekte, aber auch für die laufenden Kosten unserer Verwaltung, für Versicherung, und Homepage etc., ist gesund verNETZt e.V. hierauf angewiesen.

Mit Einmalspenden oder als Fördermitglied können Sie uns helfen.

Spendenkonto:
Empfänger: gesund verNETZt e.V.
IBAN: DE96 8309 4495 0003 4765 02
Bank: EthikBank
BIC: GENO DE F1 ETK
Verwendungszweck: Spende

Sofern uns ihre Adresse bekannt ist, stellen wir Spendenquittungen ab 30.-€ automatisch aus. Oder Sie können unter  anfordern werden.
Wir bedanken uns schon im Vorfeld für Ihre großzügige Unterstützung.

Mit den besten Grüßen für eine gesündere Digitalisierung

Thomas Warmbold 

(stellvertretend für den gesund verNETZt Vorstand und alle, die an diesem Newsletter mitgewirkt haben)

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