Newsletter-Ausgabe 05/2026: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts 2026
Eine große Chance, um EMF-Schutzzonen im Gesetz zu verankern.
Liebe Interessenten an einer gesunden VerNETZung,
das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts verfasst.
Da gesund verNETZt e.V. in der Verbändeanhörung des Ministeriums eingetragen ist, wurden wir in diesem Rahmen eingeladen, zu diesem Referentenentwurf eine Stellungnahme einzureichen.
Diese Einladung haben wir als Chance genutzt, um anzuregen, EMF-Schutzzonen im Gesetz zu verankern.
Ziel des Gesetzes
In diesem Newsletter erläutern wir die Hintergründe unserer Stellungnahme, die wir an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übermittelt haben.
Unser Anliegen
Seit vielen Jahren bemühen sich die verschiedenen Initiativen, Schutzzonen für elektrosensitive Menschen einzurichten. Die Umsetzung gestaltet sich aufgrund von Interessensabwägung schwierig.
gesund verNETZt e.V. setzt sich dafür ein, bundesweit strahlungsarme Gebiete als solche EMF-Schutzzonen auszuweisen, um Wohnräume und Regenerationsorte für Betroffene zu schaffen und langfristig zu sichern. Die Zonen wären auch für Menschen interessant, die sich und ihre Familien/Kinder vorsorglich vor möglichen Langzeitfolgen schützen möchten. Gleichzeitig könnten diese Orte auch zur Diagnostik und zur Forschung unter Deexpositionsbedingungen genutzt werden.
Zwar trägt das BauGB diesem Anliegen prinzipiell Rechnung, indem es als eine der Hauptaufgaben und Grundsätze der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 die Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse feststellt. In der Praxis hat sich dieser Grundsatz jedoch als nicht ausreichend erwiesen.
gesund verNETZt e.V. regt in seiner Stellungnahme an, EMF-Schutzzonen zum Schutz vulnerabler Personengruppen explizit im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung und im Bundesnaturschutzgesetz zu verankern.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.
Beste Grüße
Thomas Warmbold
1. Vorsitzender
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